Vortrag zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Der Vortrag zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht war mit 59 Personen sehr gut besucht, wie die Einrichtungsleiterin Frau Rapczynska in ihrer kurzen Einführung anmerkt.
Die Referentin Frau Rosemarie Fischer vom Landesstützpunkt Hospizarbeit verstand es, über das komplexe Thema sehr lebendig und kurzweilig zu berichten. Als Juristin konnte sie fachlich sehr differenziert auf besondere Fragestellungen eingehen.
Seit 2009 gibt es eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Sie ist eine Willenserklärung, die eine entscheidungsfähige Person vorsorglich für eine Situation trifft, in der sie in medizinischen Fragen nicht mehr ihren Willen äußern kann. An diese Willenserklärung sind Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige gebunden. Sehr wichtig ist auch, dass eine Entbindungserklärung der Schweigepflicht für die Person geregelt wird, die dies umsetzen soll. Das kann ein Angehöriger sein, muss aber nicht.
Auch bei der Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gilt, es ist ein Instrument um andere wissen zu lassen, was eine Person in welcher Situation möchte. Frau Fischer plädiert dafür, sich auch unabhängig vom Alter damit zu beschäftigen und für sich in dem Sinne eine Vorsorge zu treffen.
Nach 2 Stunden Vortrag und persönliche Fragen gab es die Möglichkeit, sich an einem kleinen Stand des Hospizes „Aufgefangen“ zu informieren oder bereits eine Patientenverfügung zu erwerben.
Auch für das leibliche Wohl wurde ausreichend gesorgt.
Die Veranstaltung war für diejenigen interessant, die das Thema persönlich betrifft aber darüber hinaus auch für die Personen, die beruflich in der Pflege und Betreuung arbeiten und im Alltag mit den Thema oft konfrontiert werden.